- Vier Wochen vorher: Termin festlegen, Unterlagen sichern, Familie fragen.
- Zwei Wochen vorher: Verträge kündigen, Übergabe klären.
- Am Tag selbst: Schlüssel bereit, Zugang frei, den Rest machen wir.
- Selbst schleppen müssen Sie nichts. Auch Aussortieren ist kein Muss.
1. Vier Wochen vorher
Termin festlegen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie ein paar Fotos per WhatsApp. Nach der kostenlosen Besichtigung bekommen Sie den Festpreis und wir planen den Termin gemeinsam.
Wichtige Unterlagen sichern. Verträge, Versicherungen, Kontoauszüge, Urkunden und Zeugnisse sollten Sie vorher an sich nehmen. Was uns beim Räumen trotzdem noch begegnet, kommt in unsere Erinnerungskiste.
Familie und Freunde fragen. Wer möchte welches Möbelstück oder Erinnerungsstück? Am besten mit Klebezetteln markieren oder vorher abholen lassen.
2. Zwei Wochen vorher
Verträge kündigen oder ummelden. Strom, Gas, Internet, Telefon, Rundfunkbeitrag, Zeitungen. Ein Nachsendeauftrag bei der Post schadet nie.
Übergabe klären. Bei Mietwohnungen mit dem Vermieter einen Übergabetermin vereinbaren und im Mietvertrag nachsehen, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben werden muss. Soll danach renoviert werden, planen wir das gleich mit ein.
Zugang und Parken. Kann der Transporter nah ans Haus? Gibt es einen Aufzug? Das schauen wir uns bei der Besichtigung an und planen entsprechend.
3. Am Tag der Räumung
- Alle Schlüssel bereitlegen, auch für Keller, Dachboden und Garage.
- Was bleiben soll, deutlich markieren oder in einen Raum stellen, den wir nicht räumen.
- Zählerstände notieren oder von uns fotografieren lassen.
- Sie müssen nicht dabei sein. Wenn Sie möchten, gehen wir am Ende gemeinsam durch.
4. Was Sie nicht selbst machen müssen
Viele denken, sie müssten vor der Räumung alles sortieren, Schränke leeren oder schon mal Kisten in den Keller tragen. Müssen Sie nicht. Genau dafür sind wir da. Sie zeigen uns, was bleiben soll, den Rest übernehmen wir: tragen, sortieren, entsorgen und anrechnen, was noch Wert hat.
Weiter unten finden Sie die Checkliste zum Abhaken. Mehr zu unseren Leistungen lesen Sie bei der Haushaltsauflösung, der Wohnungsauflösung und der Entrümpelung.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick aus unserer Praxis und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Notar.
